Mea Causa

    03.06.2024

    AREUM - Teamerweiterung

    Herzlich heissen wir unser neues Teammitglied Dr. iur. Claudia Bernhard Givel bei der AREUM Rechtsanwälte AG willkommen. Claudia Bernhard ist vorwiegend im Bereich des öffentlichen Rechts tätig. Zu ihren Spezialgebieten gehören das Raumplanungs- und Baurecht, das öffentliche Beschaffungsrecht, das Staatsrecht, die politischen Rechte und das öffentliche Verfahrensrecht.

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      23.08.2023

      AREUM - Ihre Anwaltskanzlei in Chur

      Als aufstrebende und engagierte Rechtsanwälte haben Caterina Ventrici und Gian Reto Bühler am 1. Juni 2023 die AREUM Rechtsanwälte AG mit Sitz im ehemaligen Gefängnis „Sennhof“ in Chur gegründet. Als inhabergeführte Anwaltskanzlei stehen sie Ihnen persönlich und kompetent zur Seite.

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      Unsere Expertisen basieren auf langjähriger Erfahrung und lokalem Knowhow

      Als Ihre persönliche Rechtsberater unterstützen wir Sie bei all Ihren Rechtsangelegenheiten. Über unser kompetentes Spezialisten-Netzwerk gewährleisten wir auf allen Rechtsgebieten ebenso wie bei grossen Projekten und komplexen Rechtsangelegenheit eine fundierte Beratung und Rechtsvertretung. Dabei stehen wir Ihnen immer persönlich zur Verfügung.

      Öffentliches Bau- und Planungsrecht

      Als erfahrene Anwälte bieten wir Ihnen eine umfassende, fundierte und effiziente Rechtsberatung in allen Bereichen des Bau- und Planungsrechts. So beraten wir Sie in mehrstufigen, koordinierten Planungs- und Baubewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen in und ausserhalb der Bauzone, einschliesslich Plangenehmigungsverfahren.

      Wir beraten und vertreten Private und Gemeinden bei Richtplanungen, Ortsplanungen (Revision der Nutzungs- und Bauordnung), Sondernutzungsplanungen, Quartierplanungen etc. Dazu gehören auch die Erschliessungsplanung (mit Beitragsverfahren und Enteignungsverfahren). In jüngerer Zeit stellen sich viele Rechtsfragen im Bereich des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (beispielsweise zu Auszonungen, Baulandmobilisierung, Planungsverträgen mit Bauverpflichtung und öffentlich-rechtlichem Kaufrecht, Mehrwertabgabe sowie Entschädigung).

      Zu den Hauptaspekten des öffentlichen Baurechts gehören insbesondere Themen wie: Baubewilligung, Erschliessung, Gebäudehöhe, Gesamthöhe, Gebäudelänge, Grenz- und Gebäudeabstände, Pflichtparkplätze, Ausnützung, Überbauungsziffer inklusive Ausnützungsbonus, Zonenkonformität sowie Denkmalschutz, Lärmschutz und Umweltschutz. Baupolizeiliche Vorschriften finden sich insbesondere sowohl in kommunalen Bau- und Zonenordnungen als auch in der kantonalen und eidgenösischen Raumplanungsgesetzgebung. Die Anwendung dieser Vorschriften mündet beispielsweise in einer Baubewilligung, der Verweigerung der Baubewilligung, einer Wiederherstellungs-/Duldungs- und Bussenverfügung oder in einem Baustopp.

      Mit unseren fundierten Fachkenntnissen und langjähriger Erfahrung im Bereich des öffentlichen Bau- und Planungsrechts im Kanton Graubünden sowie in anderen Kantonen bieten wir Ihnen herausragende Lösungen - selbst bei aussergewöhnlicher Komplexität und unter höchstem Zeitdruck. 

      Immobilienentwicklungs- und Bauprojekte

      Für Immobilienentwicklungs- und Bauprojekte ist eine umfassende rechtliche Unterstützung sinnvoll und notwendig. Als spezialisierte Anwälte mit langjähriger Erfahrung bei privaten und öffentlichen Immobilienentwicklungs- und Bauprojekten stehen wir Ihnen für eine umfassende Beratung, Unterstützung und Umsetzung in allen notwendigen Bereichen zur Verfügung und helfen, Ihre grössten Herausforderungen zu meistern. 

      Im Zuge der Bautätigkeit sieht sich der Bauherr mit zahlreichen baurechtlichen Aspekten und Fragestellungen auseinandergesetzt, angefangen beim Grundstückkauf (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, BewG; Bundesgesetz über Zweitwohnungen, ZWG), den hierfür erforderlichen Bauverträgen, bis hin zu den eigentlichen Bauprojektierungsverfahren. Bei allen Immobilienplanungs- und Bauprojekten ist es sinnvoll, frühzeitig erfahrene Anwälte einzubeziehen. Nur so können potenzielle Probleme identifiziert sowie rechtzeitig und zielgerichtet angegangen werden. Wir streben nach herausragenden Lösungen, selbst bei grosser Komplexität. In folgenden Bereichen kennen wir uns aus:

      Vertragsrecht: Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen mit Bauunternehmen, Investoren oder anderen Parteien bezüglich Bauarbeiten, Dienstleistungen, Lieferungen, Finanzierungen und Kooperationen.

      Planungs- und Baurecht: Bei den komplexen Bauvorschriften, den Baubewilligungs- und Genehmigungsverfahren auf kommunaler und kantonaler Ebene stellen wir sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen und Vorschriften eingehalten werden, um Verzögerungen und rechtliche Probleme im Baubewilligungsverfahren sowie kostspielige Streitigkeiten zu vermeiden.

      Grundstücksrecht: Das Grundstücksrecht regelt sämtliche Fragen rund um Grundstücke, wie beispielsweise zu Baurechten, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechten, Nachbarschaftsrechten, Parzellierungen und Vereinigungen sowie zum Stockwerkeigentumsrecht. Beim Erwerb von Grundstücken für Immobilienprojekte können zudem Due Diligence Verfahren helfen, sicherzustellen, dass das Grundstück keine versteckten Belastungen oder andere Probleme aufweist. 

      Verwaltungsrecht: Wir unterstützen Sie bei der Interaktion mit den zuständigen Behörden, um die notwendigen Baugenehmigungen zu erhalten, Einsprachen zu behandeln und sicherzustellen, dass alle regulatorischen Anforderungen erfüllt werden.

      Umweltrecht: Bauprojekte können Auswirkungen auf die Umwelt haben, und es müssen möglicherweise Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. 

      Falls es zu Streitigkeiten zwischen den involvierten Parteien kommt, sind wir bei Mediationen, Schlichtungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen für Sie persönlich da.

      Zweitwohnungsrecht und Lex Koller

      Wir beraten Gemeinden und Private bei rechtlichen Fragen bezüglich Regulierung des Zweitwohnungsbaus in Graubünden. Zudem beraten wir Klienten betreffend Regulierung des Grundstückerwerbs durch ausländische Personen und vertreten Sie in entsprechenden Bewilligungsverfahren vor kantonalen Behörden. 

      Das Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG) setzt dem Bau neuer Wohnungen in zahlreichen Gemeinden des Kantons Graubünden Grenzen. Das Zweitwohnungsgesetz sieht zur Hauptsache vor, dass in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden dürfen. Zulässig bleibt die Erstellung von Erstwohnungen, das heisst Wohnungen, die von Personen bewohnt werden, die ihren Erstwohnsitz in der betreffenden Gemeinde haben. Weiter ist der Bau von Wohnungen möglich, die Erstwohnungen gleichgestellt sind, wie beispielsweise solche zu Ausbildungs- oder Erwerbszwecken. Ausserdem dürfen auch Wohnungen, die touristisch bewirtschaftet werden, als Einliegerwohnung oder im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs neu gebaut werden.

      Wir verfügen über breite und langjährige Erfahrung bei Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Zweitwohnungsgesetz des Bundes sowie dessen Anwendung durch den Kanton Graubünden und die Gemeinden. Insbesondere bei Fragen rund um Neubauten in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent sowie die Erweiterung, den Umbau, den Abbruch und den Wiederaufbau von bestehenden Bauten, den Bau von touristisch bewirtschafteten Zweitwohnungen sowie grosse Hotelprojekte können wir unser Fachwissen anbieten. Wir stehen sowohl Gemeinden, welche im Bereich des Zweitwohnungsrechts fundiertes, externes Know-how beiziehen möchten, als auch Zweitwohnungsbesitzern und Investoren, Käufern und Verkäufern mit Rat und Tat zur Seite.

      Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Grundstückserwerbs durch Personen im Ausland ("Lex Koller") enthält eine Reihe von Einschränkungen des Erwerbs von Eigentum und ähnlichen Rechten an Grundstücken durch Personen im Ausland. Die rechtlichen Grundlagen sind komplex und werden je nach Kanton unterschiedlich interpretiert und umgesetzt. Daher ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema ratsam, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.   

      Staats- und Verwaltungsrecht

      Dank langjähriger Erfahrung können wir eine umfassende und fundierte Beratung und Vertretung in sämtlichen Bereichen des Staats- und Verwaltungsrechts anbieten. 

      Das Staats- und Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen dem Staat (Bund, Kanton oder Gemeinde) und seinen Bürgerinnen und Bürgern. Es ist zudem durch zahlreiche Rechtsregeln geprägt, welche kaum mehr zu überblicken sind. Das Verwaltungsrecht spielt eine gewichtige Rolle. So umfasst es Sachgebiete unterschiedlichster Art, wie Polizei, Gesundheit, Bildung und Kultur, Verkehr, Energie, Kommunikation, Landwirtschaft, Finanzen, Geldwesen sowie Abgaben. 

      Das Verwaltungsrecht umschreibt die Begriffe, Institutionen und Prinzipien, die in zahlreichen und komplexen verwaltungsrechtlichen Erlassen verwendet werden. Ein zentraler Begriff des Verwaltungsrechts ist der Begriff der Verfügung, welche beispielsweise in Form einer Baubewilligung ergehen kann. Zu erwähnen ist ferner das Prinzip des Vertrauensschutzes. Es verleiht den Privaten, je nach konkreter Situation, einen Anspruch auf Schutz ihres berechtigten Vertrauens in Auskünfte, Zusicherungen oder andere Erwartungen erweckende Verhaltensweisen der Behörden. Um zu verhindern, dass Gemeinden nicht mit Forderungen von Privaten aus Vertrauensschutz konfrontiert werden, empfiehlt es sich, bereits frühzeitig Kontakt mit einem fachkundigen Anwalt aufzunehmen und sich beraten zu lassen. 

      Nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Prinzipien bestimmt sich auch, unter welchen Voraussetzungen eine behördliche Verfügung, beispielsweise eine Bewilligung, nichtig ist oder widerrufen werden kann. 

      Wir verfügen über reiche Erfahrung in den Gebieten des allgemeinen Verwaltungsrechts, im Gemeinderecht, im öffentlichen Organisationsrecht und insbesondere in der Gesetzgebung. Wir unterstützen und vertreten sowohl Gemeinden als auch Privatpersonen im Verkehr mit Amtsstellen und Behörden und in sämtlichen Bereichen des Staats- und Verwaltungsrechts. 

      Vergaberecht

      In sämtlichen Bereichen des öffentlichen Beschaffungswesen verfügen wir über langjährige und fundierte Erfahrung. Wir beraten Vergabestellen im Hinblick auf die Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen und unterstützen bei der Ausarbeitung und Prüfung von Ausschreibungsunterlagen um Transparenz, Wettbewerb und Fairness sicherzustellen.

      Das öffentliche Beschaffungsrecht (Submissionsrecht) ist ein Teilgebiet des Verwaltungsrechts. Der Staat benötigt für seine Aufgabenerfüllung Bauleistungen (Bauhaupt- und Baunebengewerbe), Lieferungen und Dienstleistungen, die er bei privaten Anbieterinnen bezieht und einkauft. Das öffentliche Beschaffungsrecht enthält Vorschriften, wie der Staat solche Leistungen am Markt einkaufen darf. Um das konkrete Vorgehen bei einem Beschaffungsvorhaben bestimmen zu können, müssen vorgängig die drei folgenden zentralen Fragen geklärt werden, welche jedes Vergabeverfahren prägen: Wer beschafft? Was soll beschafft werden? Wie hoch ist der geschätzte Auftragswert?

      Unsere Expertise im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens umfasst insbesondere die Prüfung der Ausschreibungen inklusive der Ausschreibungsunterlagen, allfällige Verhandlungen, wenn es zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen kommt, die Anfechtung oder Verteidigung von Verfügungen inklusive Zuschlagsverfügungen sowie Vertragsverhandlungen, nach erfolgtem Zuschlag - und vieles mehr.

      Wir vertreten und beraten regelmässig Anbieter sowie öffentliche Vergabestellen in öffentlichen Beschaffungsverfahren. Zudem sind wir Unternehmen behilflich, ihre Rechte in Vergabeverfahren zu wahren und nötigenfalls gerichtlich durchzusetzen.

      öffentliches Personalrecht

      Mitarbeitende sind ein entscheidender Erfolgsfaktor für die kantonale und kommunale Verwaltung. Das öffentliche Personalrecht ist daher für jede Personalabteilung im öffentlichen Dienst von Gemeinden und Kanton von der Anstellung über das Entschädigungsmodell bis zur Kündigung oder Pensionierung von grosser Bedeutung.

      Wir beraten Gemeinden bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und bei der reibungslosen Bewältigung von Transformationen jeder Art. Unsere Palette reicht vom Abschluss und der Beendigung von Arbeits- und Mandatsverträgen, über Auswahlverfahren, bis hin zur Redaktion von Vertrags- und Arbeitsbedingungen sowie Disziplinarverfahren und Kündigungen. Dabei handelt es sich nur um einige Aspekte, die im öffentlichen Personalrecht geregelt werden müssen.

      Es ist zu beachten, dass das öffentliche Personalrecht im Kanton Graubünden spezifische Regelungen und Bestimmungen kennt. Wenn Sie, als öffentlich-rechtliche Institution oder Organisation, als Gemeinde oder Behörde, Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Personalrecht im Kanton Graubünden haben, stehen wir Ihnen als Experten gerne zur Verfügung.

      Unser Ziel ist stets die gütliche Einigung. Sollten zwischen Arbeitnehmer und öffentlich-rechtlichem Arbeitgeber dennoch unüberwindbare Konflikte bestehen, werden wir Ihre Interessen auch vor Gericht vertreten. 

      Scheidung, Trennung, Unterhalt

      Ich bin Ihr erfahrener Anwalt für sämtliche Angelegenheiten im Bereich Scheidung, Trennung und Unterhalt. In diesen oft emotional belastenden Situationen stehe ich Ihnen mit Fachkenntnis und ehrlicher Kommunikation zur Seite, um Ihre rechtlichen Anliegen bestmöglich zu lösen.

      Als Scheidung gilt die Auflösung der Ehe durch gerichtliches Urteil. Es gibt zwei Wege, die Scheidung durchzuführen. Sie kann entweder auf gemeinsames Begehren oder auf Klage eines Ehegatten beim Gericht rechtshängig gemacht werden. Eine Scheidung gegen den Willen eines Ehegatten kann grundsätzlich erst nach zweijähriger Trennungszeit klageweise durchgesetzt werden. Die zweijährige Frist wird durch Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes ausgelöst. 

      Die Auflösung einer Ehe zieht immer weitereichende Folgen nach sich, die geregelt werden müssen. Dazu gehören insbesondere die Kinderbelange (elterliche Sorge, Obhut, Besuchsrecht und Unterhalt), das Güterrecht, die Teilung der beruflichen Vorsorge sowie die Frage des nachehelichen Unterhalts. Die Regelung dieser Nebenfolgen kann bei Einigkeit in einer Scheidungskonvention festgehalten werden. Bei Uneinigkeit muss das Gericht die strittigen Nebenfolgen der Scheidung beurteilen. 

      Ich stehe Ihnen bei der Regelung der Vermögensaufteilung, der Kinderbelange sowie des nachehelichen Unterhalts kompetent zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre rechtlichen Ansprüche bestmöglich gewahrt werden. 

      Ich verstehe, dass die Trennung bzw. Scheidung eine herausfordernde Zeit sein kann. Deshalb lege ich grossen Wert darauf, Ihnen nicht nur rechtliche Unterstützung zu bieten, sondern auch eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen. Ich höre Ihnen aufmerksam zu, berate Sie umfassend und stehe Ihnen bei jeder Entscheidung gerne zur Seite.

      Mit meiner umfangreichen Erfahrung im Familienrecht und meiner engagierten Herangehensweise bin ich bereit, Sie durch diese schwierigen Zeiten zu begleiten. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um Ihre rechtlichen Anliegen im Bereich Scheidung, Trennung und Unterhalt zu lösen. Ich bin hier, um Ihnen zu helfen und für Ihre Rechte einzutreten.

      Gleichgeschlechtliche Ehe, eingetragene Partnerschaft

      Seit dem 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen. In diesem Zusammenhang stellen sich sowohl bei der Scheidung der gleichgeschlechtlichen Ehe als auch der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft diverse Schwierigkeiten, bei deren Lösung ich Ihnen gerne als Ihr Anwalt zur Seite stehe. Sollte die Scheidung nicht einvernehmlich gelöst werden können, vertrete ich Ihre Interessen auch vor Gericht. 

      Bisher konnten gleichgeschlechtliche Paare nur eine eingetragene Partnerschaft eingehen, welche sie in vielerlei Hinsicht der rechtlichen Stellung eines Ehepaars näherbrachte, sie jedoch nicht in jeder Hinsicht mit ihnen gleichstellte. So haben eingetragene Partner beispielsweise nach dem Tod des Partners einen gesetzlichen Erbanspruch wie Ehepartner. Während der eingetragenen Partnerschaft bleiben die Vermögen jedoch getrennt und es kommt bei der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft nicht zu Ausgleichszahlungen wie bei der Auflösung einer Ehe, auch wenn ein Partner weniger verdient hat als der Andere.

      Ab dem 1. Juli 2022 können eingetragene Partnerschaften in eine Ehe umgewandelt werden. Dafür ist eine gemeinsame schriftliche Erklärung beim Zivilstandsamt einzureichen. Ab diesem Zeitpunkt können ausserdem keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr geschlossen werden. Paare, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können diese aber wie bisher weiterführen. Paare, die im Ausland geheiratet haben und im Zivilstandsregister der Schweiz mit dem Zivilstand „in eingetragener Partnerschaft“ registriert wurden, unterstehen jedoch bereits per 1. Januar 2022 dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung.

      Nach dem bisherigen Partnerschaftsgesetz gilt für eingetragene Partner grundsätzlich eine Regelung, die der eherechtlichen Gütertrennung entspricht. Das heisst, jeder Partner verfügt über das eigene Vermögen und haftet für eigene Schulden mit dem eigenen Vermögen. Davon kann das Paar abweichen, indem es durch öffentlich beurkundeten Vermögensvertrag festlegt, dass bei der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft die Bestimmungen über die Errungenschaftsbeteiligung Anwendung finden sollen. Einen mit der Gütergemeinschaft vergleichbaren Güterstand gibt es für die eingetragene Partnerschaft nicht.

      Dies ändert sich nun grundlegend: Für gleichgeschlechtliche Ehepaare gelten dieselben güterrechtlichen Regeln wie für gemischtgeschlechtliche. Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung gilt ab dem Zeitpunkt der Eheschliessung (oder der Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft). Ab diesem Zeitpunkt fallen Vermögenswerte, die ein Ehegatte entgeltlich erwirbt, in die Errungenschaft. Die Errungenschaft wird dann bei Auflösung der Ehe – sei es durch Tod oder Scheidung – zwischen den Ehepartnern hälftig geteilt.

      Vertragsrecht

      Mit meinem Fachwissen berate ich Sie kompetent und lösungsorientiert bei allen Fragen rund um das Vertragsrecht. Ich begleite Sie bei der Vertragsgestaltung, arbeite für Sie Verträge aus und vertrete Sie als Rechtsanwalt bei vertraglichen Auseinandersetzungen vor Gericht. 

      Jeder von uns schliesst Verträge ab. Dabei kann es sich um die unterschiedlichsten Verträge handeln. Zu denken ist beispielsweise an Kauf, Tausch, Auftrag, Werkvertrag, Schenkung, Miete, Gebrauchsleihe, Darlehen oder auch Arbeitsverträge. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Parteien können auch Vereinbarungen treffen, die im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt sind.

      Bei der Vertragsgestaltung achte ich darauf, dass der Vertrag klar formuliert ist und kein Spielraum für Interpretationen offenlässt. Mein Ziel ist es, für Sie durchdachte Verträge zu verfassen, um Rechtsstreitigkeiten vorbeugend zu vermeiden.

      Bestehende Verträge werden von mir geprüft, um sicherzustellen, dass diese wirksam sind und dadurch Ihre Interessen geschützt werden. Dabei identifiziere ich insbesondere mögliche Schwachpunkte oder unklare Vertragsklauseln. Ein vorab von einem Spezialisten geprüfter Vertrag ist deutlich günstiger als ein zeit- und kostenintensiver Rechtsstreit zu einem späteren Zeitpunkt. 

      Sollten zwischen den Vertragsparteien dennoch Konflikte entstehen, lassen sich diese mit anwaltlicher Unterstützung oft gütlich bereinigen. Klaffen die Meinungen der Vertragsparteien allerdings unversöhnlich auseinander, führt dies zwangsläufig zur Anrufung des Gerichts. Diesfalls unternehme ich die erforderlichen Schritte, um den Vertrag in Ihrem Sinne durchzusetzen. 

      Sachenrecht

      Als Ihr Anwalt für "Hab und Gut" stehe ich Ihnen mit meiner fachlichen Expertise zur Seite, um Sie in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten im Bereich des Sachenrechts kompetent zu betreuen.

      Das Sachenrecht regelt die dingliche Zuordnung von Personen zu Sachen, seien diese beweglich (Fahrnis) oder unbeweglich (Immobilien).

      Das Sachenrecht ist in der Schweiz ein absolutes Recht, welches grundsätzlich gegenüber jedermann geltend gemacht werden kann. Unter den Rechtsbegriff des Sachenrechts fallen beispielsweise das Eigentum, der Besitz, die Nutzniessung, das Pfandrecht, das Stockwerkeigentum sowie Wohn- und Baurechte. 

      Im Alltag spielt das Sachenrecht vor allem im Zusammenhang mit Rechtsfragen aus dem Immobilienbereich eine wichtige Rolle. Zu denken ist insbesondere an die Ausfertigung von Immobilienkaufverträgen, die Auslegung von Dienstbarkeitsverträgen oder die Abwehr von Bauhandwerkerpfandrechten. Auch im Bereich des nachbarschaftlichen Zusammenlebens sind Streitigkeiten häufig vorprogrammiert (Immissionsstreitigkeiten).  

      Als Ihr Anwalt unterstütze ich Sie in sämtlichen Fragestellungen aus dem Bereich des Sachenrechts und entwickle mit Ihnen tragfähige und nachhaltige Lösungen. Dank meiner etablierten Zusammenarbeit mit Notaren bin ich in der Lage, zeitnah öffentliche Beurkundungen zu veranlassen. 

      Mein Ziel ist stets die gütliche Vermittlung. Sollte eine einvernehmliche Lösung allerdings fehlschlagen, werde ich Ihre sachenrechtlichen Ansprüche auch vor Gericht vertreten. 

      Allgemeines Strafrecht

      Egal, ob es um Vorwürfe wie Raub, Körperverletzung, Vergewaltigung, Besitz von Betäubungsmitteln, Verletzung der Verkehrsregeln oder andere Delikte geht, ich biete Ihnen eine individuelle und umfassende Beratung in sämtlichen Angelegenheiten des Schweizerischen Strafrechts. 

      Als Ihr Anwalt für Strafrecht übernehme ich für Sie die Verteidigung vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft und vor Gericht. Auch reiche ich für Sie Strafanzeigen ein und vertrete Sie im Strafverfahren als Straf- und Zivilkläger (Geschädigtenvertretung). 

      Wurden Sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu einer Einvernahme vorgeladen oder hatten Sie Besuch von der Polizei? Dann befinden Sie sich bereits in einem Strafverfahren und Sie sollten Ihre nächsten Schritte sorgfältig planen. Hierzu ist Fachwissen erforderlich.

      Die Wahl der Strategie ist zentral in einem Strafverfahren. Sie kann den Ausgang der Untersuchung und des Gerichtsverfahrens massgeblich beeinflussen. Die Strategie sollte möglichst vor der ersten einlässlichen Einvernahme abgesprochen werden. Je früher Sie mich also einschalten, desto eher können die Auswirkungen des Strafverfahrens auf Sie minimiert werden. 

      Ich verstehe, dass strafrechtliche Angelegenheiten eine enorme emotionale Belastung darstellen können. Deshalb lege ich grossen Wert darauf, Ihre Rechte zu schützen und alles zu unternehmen, damit Sie eine faire Behandlung im Strafverfahren erhalten. 

      Wenn Sie eine kompetente und erfahrene Unterstützung in strafrechtlichen Angelegenheiten suchen, stehe ich Ihnen für eine vertrauensvolle Begleitung sehr gerne zur Verfügung. 

      Wirtschaftsstrafrecht

      Strafverfahren in der Wirtschaft stellen eine komplexe Herausforderung dar. Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung im gesamten Bereich des Wirtschaftsstrafrecht. Ebenso unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen. 

      Ich vertrete Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen Belangen des Wirtschafts- und Verwaltungsstrafrechts.

      Der Begriff Wirtschaftsstrafrecht umfasst Straftaten, die gewaltfrei sind, Privatpersonen und Unternehmen aber dennoch schweren Schaden zufügen können. Die Palette der Delikte reicht von Betrug, Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung bis hin zu Bestechung und Urkundenfälschung. 

      Meine Erfahrung hat mich gelehrt, dass jeder Fall einzigartig ist und eine massgeschneiderte Strategie, die sowohl die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigen, erfordert. Um die Ziele zu verstehen und Lösungen zu finden, welche den Bedürfnissen gerecht werden, arbeite ich eng mit meinen Mandanten zusammen.

      Dank meiner Unterstützung können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sowie deren Verwaltungsratsmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeitende sicher sein, dass Ihre Interessen bestens geschützt werden.

      Team Spirit ist uns wichtig. Wir sind AREUM.

      Kontakt

      Mit einem umfangreichen Fachwissen und einem kompetenten Spezialisten-Netzwerk gewährleistet AREUM auch bei grossen Projekten und komplexen Rechtsangelegenheit eine fundierte Beratung und Rechtsvertretung. Dabei streben wir nach herausragenden Lösungen. 

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      Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

      AREUM
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      Mit starken Partnern, Organisationen und Institutionen lokal und national vernetzt.
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      Lokal und national vernetzt, sind wir vor Ort in Chur für Sie da.

      Bündnerischer Anwaltsverband

      Die Anwältinnen und Anwälte des Bündnerischen Anwaltsverbandes beraten Sie in Rechtsfragen.
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      Schweizerischer Anwaltsverband

      Der Schweizerische Anwaltsverband ist die Berufsorganisation der unabhängigen und selbständigen Anwältinnen und Anwälte der Schweiz.
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      Bündner Rechtsbuch

      Das Bündner Rechtsbuch enthält, systematisch geordnet, die geltenden Rechtserlasse des Kantons Graubünden.
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      Baukommission der Stadt Chur

      Die Baukommission beurteilt Baugesuche in der Altstadt, in Gebieten mit besonderer Wohnqualität und von Inventarbauten sowie Baugesuche mit Ausnahmebewilligungen und Einsprachen.
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      Bündner Vereinigung für Raumentwicklung (BVR)

      Die Bündner Vereinigung für Raumentwicklung (BVR) fördert eine zukunftsorientierte Nutzung des Lebensraums Graubünden. 
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      Fachhochschule Graubünden

      Die Fachhochschule bietet Studien- und Weiterbildungsangebote in Architektur, Bauingenieurwesen, Computational and Data Science, Digital Supply Chain Management, Information Science, Management, Mobile Robotics, Multimedia Production, Photonics sowie Tourismus an. 
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      INTERVENTIONmc 

      Wenn Interventionen im Bereich Marketing und Kommunikation sinnvoll und notwendig sind, lassen wir uns von INTERVENTIONmc, Zürich beraten. 
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      zurichnetgroup

      Zurichnetgroup ist unser Partner für den unkomplizierten Weg in die digitale Welt. 
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      Sennhofstrasse 19
      Postfach 23
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      Gian Reto Bühler

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